Kassenleistungen
Alle in Deutschland Krankenversicherten haben das sog. Erstzugangsrecht, d.h. sie können sich ihre Psychotherapeutin bzw. ihren Psychotherapeuten selbst aussuchen ohne Umwege über einen Haus- oder Facharzt (unabhängig davon, dass ein Arzt, der einen schon lange kennt und behandelt, seinem Patienten wertvolle Empfehlungen geben kann). In der Sprechstunde findet eine erste Beratung und Einschätzung Ihrer Behandlungsbedürftigkeit statt. Hier erfolgt eine Weichenstellung für weitere therapeutische oder weitere unterstützende Maßnahmen. Mit Ihrem Einverständnis erfolgt dann eine Information an Ihren Hausarzt oder anderen mitbehandelnden Arzt.
Die probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen mit der Frage, ob die Problematik des Patienten die Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllt, ob schon eine erster Verstehenszugang zu ihr gefunden werden kann und ob sich beide Gesprächs- partner eine Behandlung miteinander vorstellen können. Wenn diese Fragen bejaht werden, die Behandlungsfrage positiv beantwortet werden kann, wird die Behandlung bei der Krankenkasse beantragt.
Als sog. Kurztherapie (KZT I und/ oder KZT II) können dann insgesamt 24 Stunden bewilligt werden, bei der tiefenpsychologisch-fundierten Therapie bis zu 60 Stunden im ersten Bewilligungsabschnitt (insgesamt max. 100), bei der analytischen Therapie bis zu 160 (bei insgesamt max. 300) Stunden. Neu hinzugekommen ist die sog. Akuttherapie in dringlichen Fällen. Hier ist dann abzuwägen, ob eine stationäre Behandlung indiziert ist. Hierfür stehen verschiedene Kliniken zur Verfügung: Psychiatrische Klinik oder Tagesklinik, Psychosomatisch-psychotherapeutische Kliniken und Tageskliniken oder auch REHA-Kliniken. Dies erfolgt i.d.R. in Absprache mit ihren mitbehandelnden ärzten.
Psychotherapeutische Behandlungen dauern mindestens einige Monate, oft einige Jahre, weil die Schwierigkeiten nicht mit guten Ratschlägen oder Verhaltensänderungen aus der Welt zu schaffen sind (außerdem hatten die Patienten davon auch meist schon genug), sondern weil psychische Symptome nur durch Selbstveränderung ausgetrocknet werden können. Das verlangt oft viel innere und äußere Anstrengung vom Patienten. Aus diesen längeren Behandlungsphasen ergeben sich auch die längeren Wartezeiten bei Therapeuten.